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Landgericht Berlin

 

Im Namen des Volkes

 

Urteil

 

Gesch.-Nr.: 27 O 258/03                                                                                           Verkündet am: 22.05.2003

 

In dem Verfahren

 

des Islamische Föderation in Berlin e.V.

….                                                                                                                              Antragstellers

….

 

gegen

 

1. die Eichborn AG
    ….

2. pp.                                                                                                                         Antragsgegner



 

hat die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in Berlin-Charlottenburg, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 22. Mai 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Mauck und die Richterinnen am Landgericht Gollan und Becker

 

für Recht erkannt:

  1. Die einstweilige Verfügung vom 2.Mai 2003 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass von dem Verfügungsverbot die bereits fertiggestellten und aufgebundenen Exemplare des Buches „Der Krieg in unseren Städten“ ausgenommen sind, sofern sie mit einem mit dem Folieneinband fest verhafteten Aufkleber versehen werden, wonach das Landgericht Berlin die Verbreitung der Äußerung auf Seite 70 „… Vom Verfassungsschutz werden die ‚Islamischen Föderationen’ sowieso als Landesverbände der IGMG eingestuft…“ im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt hat.
  2. Die Antragsgegnerin zu 1) hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Mauck                                                            Gollan                                                 Becker

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